Evangelische
Kirchengemeinde
Wesel
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Taufe, Trauung, Bestattung

Taufe

Taufen finden in der Regel in allen vier Kirchen (Willibrordi-Dom, Kirche am Lauerhaas, Gnadenkirche, Friedenskirche) im sonntags Gemeindegottesdienst statt. So wird deutlich, dass mit der Taufe auch die Aufnahme in unsere Gemeinde und in die evangelische Kirche verbunden ist.

Mindestens einmal im Monat finden Taufen in den jeweiligen Kirchen statt. Die Tauftermine entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gottesdienstplan. Wenn Sie sich taufen lassen wollen oder Ihr Kind getauft werden soll, dann melden Sie bitte die Taufe bei dem für Sie zuständigen Pfarrer/der für Sie zuständigen Pfarrerin* an. Übrigens: Taufpate kann nur werden, wer einer christlichen Kirche angehört!

Weitere Informationen zur Taufe finden Sie hier:

http://www.ekir.de/www/glauben/taufe.php
http://www.ekd.de/glauben/taufe.html

Kirchliche Trauung

Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, melden Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen Pfarrer/der für Sie zuständigen Pfarrerin*. Bitte klären Sie den Termin frühzeitig mit ihm bzw. ihr ab (mindestens ein halbes Jahr vor der Trauung). Er/sie wird dann mit Ihnen mindestens ein Gespräch führen, nicht zuletzt um den Traugottesdienst vorzubereiten. Gehört einer von Ihnen der römisch-katholischen Kirche an, können Sie beim zuständigen katholischen Pfarramt eine "Dispens von der Formpflicht" beantragen, eine Genehmigung zur Trauung in einer evangelischen Kirche. Damit ist Ihre Ehe dann auch im Sinne der römisch-katholischen Kirche gültig. Dazu ist ein Gespräch mit dem katholischen Pfarrer nötig. Wenn Sie es wünschen, kann er auch bei Ihrer Trauung mitwirken.

Weitere Informationen zur Kirchlichen Trauung finden Sie unter:

http://www.ekir.de/www/glauben/trauung.php
http://www.ekd.de/einsteiger/hochzeit.html

Silberne/Goldene Hochzeit

Anlässlich Ihrer Silbernen oder Goldenen oder gar Eisernen Hochzeit sind wir gerne bereit, einen Gottesdienst mit Ihnen und Ihren Gästen zu feiern. Bitte sprechen Sie hier den Termin rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Pfarrerin/dem für Sie zuständigen Pfarrerin* ab. Im Mittelpunkt eines solchen Gottesdienstes steht neben dem Dank für den gemeinsam zurückgelegten Weg auch der Segen Gottes für die vor Ihnen liegende Zeit.

Ein derartiger Gottesdienst setzt voraus, dass anlässlich Ihrer Grünen Hochzeit eine kirchliche Trauung stattgefunden hat. Wenn nicht, können Sie anlässlich Ihrer Silbernen oder Goldenen Hochzeit eine kirchliche Trauung feiern - mit Traufragen oder Trauversprechen, Eintrag ins Familienbuch usw.

Kirchliche Bestattung

Wenn ein Angehöriger oder eine Angehörige von Ihnen gestorben ist, setzen Sie sich bitte zunächst mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung. Dieses übernimmt die Terminabsprachen mit Friedhof und Pfarrer/Pfarrerin, der/die dann mit Ihnen ein Gespräch zur Vorbereitung der Trauerfeier (mit einer Erdbestattung oder Urnenbeisetzung oder als Trauerfeier zur Einäscherung) verabredet. Am Sonntag nach der Trauerfeier wird der Name des/der Verstorbenen im Gottesdienst in jeder unserer Kirchen genannt; für ihn/sie und seine/ihre Angehörigen wird anschließend gebetet.

Zu den Gottesdiensten am Ewigkeitssonntag (auch Totensonntag genannt; das ist der Sonntag vor dem 1. Advent) werden die Angehörigen der Verstorbenen des abgelaufenen Kirchenjahres eingeladen (in der Regel schriftlich, wenn uns die Adressen vorliegen). In diesen Gottesdiensten wird noch einmal der Verstorbenen des jeweiligen Kirchenbezirks (Willibrordi-Dom, Kirche am Lauerhaas, Gnadenkirche, Friedenskirche) gedacht.

Zwei Besonderheiten:
• Wenn der/die Verstorbene katholisch war und Sie und die anderen Angehörigen evangelisch sind, können wir in Absprache mit dem zuständigen katholischen Pfarrer die Trauerfeier übernehmen. Umgekehrt ist ebenfalls möglich, dass der katholische Pfarrer ein evangelisches Gemeindemitglied beerdigt, wenn die Angehörigen katholisch sind.
• Anders verhält es sich, wenn der oder die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten war. Dann findet keine kirchliche Bestattung statt. Eine Ausnahme ist nur aus seelsorgerlichen Gründen möglich und in das Ermessen der zuständigen Pfarrerin/des zuständigen Pfarrers* gestellt.

Weitere Informationen unter

http://www.ekir.de/www/glauben/bestattung.php
http://www.ekd.de/einsteiger/sterben.html

*Zuständig ist in der Regel der Pfarrer/die Pfarrerin, in dessen/deren Gemeindebezirk Sie wohnen. Falls Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, schicken Sie eine Anfrage an unser Gemeindebüro: gemeindeamt@kirche-wesel.de