Evangelische
Kirchengemeinde
Wesel
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In der Kirchengemeinde gelten ab sofort die 3-G-Regeln für Gottesdienste und alle weiteren Veranstaltungen

 

Das Presbyterium hat in seiner gestrigen Sitzung die Einführung der 3-G-Regeln für Gottesdienste und alle weiteren Veranstaltungen im Bereich der Evangelischen Kirchengemeinden Wesel und seinen Kirchen und Gemeindezentren ab sofort beschlossen. Die alten Regelungen sind damit ab sofort außer Kraft gesetzt. Die Teilnahme an Gottesdienste und Veranstaltungen ist ab jetzt nur durch den Nachweis eines Impfzertifikats bzw. Genesenen- oder Testzertifikats (nicht älter als 48 Stunden) möglich. Kinder und Jugendliche werden in den Schulen getestet und brauchen keinen Impf- oder Testnachweis. Kinder bis zum Schuleintritt sind gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung getesteten Personen gleichgestellt.

Die Maskenpflicht (medizinische Maske/FFP2) gilt nach wie vor in allen Innenräumen. Am Platz kann sie abgenommen werden. Gesang ist aber nur mit Maske möglich. Abstandhalten wird empfohlen ist aber nicht grundsätzlich verpflichtend. Weitere Schutzmaßnahmen wie das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und Lüften werden zusätzlich durchgeführt.