Evangelische
Kirchengemeinde
Wesel
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Konfirmandenarbeit wird wieder unter Auflagen aufgenommen

An der Friedenskirche und an der Gnadenkirche startet der Unterricht am 9.6., die anderen Bezirke folgen nach den Sommerferien

Der Konfirmandenunterricht wird in den vier verschiedenen Bezirken der Kirchengemeinde sukzessive wieder unter Auflagen aufgenommen. Am 9.6. starten dei Bezirke Friedenskirche und Gnadenkirche, während am Dom und in der Kirche am Lauerhaas erst nach den Sommerferien der reguläre Unterricht wieder starten soll. Es ist geplant, dass die Konfirmanden des neuen jahrgangs in einem Gottesdienst vor den Sommerferien jeweils in den betreffenden Kirchen begrüßt werden.

Es ist jeweils hierzu ein Konzept zum Infektiionsschutz bzw. eine Hygieneverordnung von Seiten des Presbyteriums  am 28.5. verabschiedet worden, die wir hiermit veröffentlichen.

 

Konzept für die Wiederaufnahme der Konfirmandenarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Wesel, Friedenskirche

1. Präsenztreffen in der Konfirmandenarbeit finden ab dem 09.06.2020 statt.
2. Zuvor werden die Eltern über dieses Konzept unterrichtet. Die Eltern stimmen der Da-tenerfassung zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten zu. Sie verpflichten sich, dass ihr Kind nur an der Konfirmandenarbeit teilnimmt, wenn es keine Krankheits-symptome aufweist, in den vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt zu infizierten Per-sonen hatte und sich nicht in einem durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesenen Gebiet aufgehalten hat.
3. Der Jahrgang 2020/21 wird auf zwei Gruppen aufgeteilt. Die erste Gruppe trifft sich von 16.00 Uhr bis 16.45 Uhr; die zweite Gruppe von 17.00–17.45 Uhr. Vor den Som-merferien finden am 09.06. und 16.06. Treffen statt. Hinzu kommt ein Gottesdienst zur Begrüßung außerhalb des Gottesdienstplans am 21.06.; an dem zwei Angehörige pro Konfirmand/in teilnehmen können.
4. Am 23.06.2020 finden zwei Treffen für den Jahrgang 2019/2020 statt.
5. Die Leitung (Pfarrer/in oder Jugendleiter/in) hält sich vor Beginn der Treffen am Ein-gang auf und achtet darauf, dass der Mindestabstand von 1,5m beim Eintritt eingehal-ten wird.
6. Es wird empfohlen, auf dem Weg zum Platz einen Mund- Nasen- Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion stehen bereit.
7. Der Mindestabstand von 1,5m muss auch gewährleistet sein, wenn Personen sich zum Aufstehen und Hinsetzen bewegen; dabei ist darauf zu achten, dass die Jugendlichen sich in nur eine Richtung bewegen.
8. In den Räumen wird beachtet, dass pro Person mindestens 5 m² zur Verfügung stehen. Im großen Saal dürfen sich max. 11 Personen aufhalten. Im kleinen Saal dürfen sich max. 6 Personen aufhalten. Die Plätze mit einem Abstand von 2m zueinander sind je-weils mit Tisch und Stuhl markiert. Bei Bedarf (z.B. um Filme zu sehen) kann der Kirch-raum mit den dort ausgewiesenen Plätzen genutzt werden. Kleingruppenangebote können ggf. auch auf dem Außengelände stattfinden, dabei gelten die o.g. Abstands-regeln.
9. Die anwesenden Konfirmandinnen und Konfirmanden werden in einer Liste erfasst.
10. Speisen und Getränke werden nicht ausgegeben. Es wird nicht gesungen.
11. Über die Corona-Situation und die damit verbunden Auflagen werden die Konfirman-dinnen und Konfirmanden beim ersten Treffen informiert.
12. Das Konzept wird fortlaufend angepasst.
13. Dieses Konzept wird vom Presbyterium beschlossen, dem Jugendamt vorgelegt und auf der Homepage der Kirchengemeinde veröffentlicht. Es hängt im Gemeindezentrum
aus.

Konzept für die Wiederaufnahme Konfirmandenarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Wesel, Gnadenkirche

1. Präsenztreffen in der Konfirmandenarbeit finden ab dem 09.06.2020 statt.
2. Zuvor werden die Eltern über dieses Konzept unterrichtet. Die Eltern stimmen der Da-tenerfassung zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten zu. Sie verpflichten sich, dass ihr Kind nur an der Konfirmandenarbeit teilnimmt, wenn es keine Krankheitssymp-tome aufweist, in den vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt zu infizierten Personen hatte und sich nicht in einem durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikoge-biet ausgewiesenen Gebiet aufgehalten hat.
3. Der Jahrgang 2020/21 besteht aus zwei Gruppen (10 und 12 Jugendliche). Diese werden für ein einmaliges Treffen vor den Sommerferien am 09.06.2020 nochmals unterteilt, so dass vier Kleingruppen entstehen (15.00 - 15.35 Uhr; 15.40 -16.15 Uhr, 16.25-17.00 Uhr und 17.05 - 17.40 Uhr).
4. Am Sonntag, den 21.06.2020 finden zwei Gottesdienste um 10.00 Uhr und 11.00 Uhr mit Begrüßung der neuen Konfirmandinnen und Konfirmanden statt, zu denen die Ju-gendlichen mit einer Begleitperson zeitlich zugeordnet eingeladen werden.
5. Nach den Sommerferien wird die Konfirmandenarbeit in den beiden „Großgruppen“ (10 und 12 Jugendliche) fortgesetzt.
6. Der Jahrgang 2019/20 besteht aus zwei Gruppen (16 und 10 Jugendliche). Von denen wird für ein einmaliges Treffen vor den Sommerferien am 16.06.2020 die erste Gruppe nochmals unterteilt, so dass drei Kleingruppen entstehen (15.00 - 15.35 Uhr; 15.40 -16.15 Uhr und 16.25-17.00 Uhr)
7. Nach den Sommerferien werden für den Jahrgang 2019/20 Termine zur Vorbereitung der Konfirmationen angesetzt, die ja nach Erfordernissen in den Klein- oder Großgrup-pen durchgeführt werden.
8. Die Leitung (Pfarrer/in oder Jugendleiter/in) hält sich vor Beginn der Treffen am Ein-gang auf und achtet darauf, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern beim Eintritt ein-gehalten wird.
9. Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion stehen bereit.
10. Es wird empfohlen, einen Mund- Nasen- Schutz zu tragen.
11. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss auch gewährleistet sein, wenn Personen sich im Stuhlkreis zum Aufstehen und Hinsetzen bewegen, dabei ist darauf zu achten, dass die Jugendlichen sich in nur eine Richtung bewegen.
12. In den Räumen wird beachtet, dass pro Person 5 m² zur Verfügung stehen. Im großen Saal dürfen sich max. 24 Personen aufhalten. Plätze für 12 +1 Personen sind markiert.
13. Im kleinen Saal dürfen sich max. 12 Personen aufhalten. Plätze für 6+1 Personen sind markiert.
14. Räume des Gemeindehauses, die nicht betreten werden sollen, werden abgeschlossen.
15. Die anwesenden Konfirmandinnen und Konfirmanden werden in einer Liste erfasst.
16. Das Betreten der WCs erfolgt nur einzeln.
12. Speisen und Getränke werden nicht ausgegeben.
13. Kleingruppenangebote können ggf. auch auf dem Außengelände der Einrichtung statt-finden, dabei gelten die o.g. Abstandsregeln.
14. Zielgruppengerechte Informationsangebote zur Corona-Situation werden durchgeführt.
15. Das Hygienekonzept wird fortlaufend angepasst.
16. Dieses Konzept wird vom Presbyterium beschlossen, dem Jugendamt vorgelegt und auf der Homepage der Kirchengemeinde veröffentlicht. Es hängt in den Gemeindezentren aus.
 

 

Beide Konzepte beschlossen im Presbyterium am 28.05.2020
gez. Pfr. Dr. Christoph Kock